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Beratung zur PflegeversicherungBeratung zur Pflegeversicherung

Beratung zur Pflegeversicherung

Ansprechpartner

Maria Lienert
Pflegedienstleitung / Praxisanleiterin

DRK Sozialstation

Tel:  0781 / 919189 20
Fax: 0781 / 919189 50 

Rammersweierstr. 3
77654 Offenburg 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen viele organisatorische Details auf die Betroffenen zu. Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung.

Wo ist man versichert?

Die meisten Krankenversicherten sind auch bei ihrer Krankenkasse pflegeversichert. Der Pflegeantrag muss also bei der Pflegekasse der eigenen Krankenversicherung gestellt werden. Anders sieht es aus, wenn die Versicherten eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben. In diesem Fall muss dort der Antrag gestellt werden.

Wie stellt man den Antrag?

Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann formlos und sogar telefonisch gestellt werden. Im Anschluss schickt die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung ein Antragsformular. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich überlegen ob Sie Sach-, Geld- oder Kombinationsleistungen erhalten möchten.

Vorversicherungszeit

Ab dem 01.07.2008 muss eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragsstellung erfüllt sein. Damit erhält nur die pflegende Person Leistungen, die in diesem Zeitraum der Solidargemeinschaft der Pflegekasse angehört hat. Familienversicherte Kinder brauchen keine Vorversicherungszeit nachzuweisen.

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen.

Darunter versteht man hauptsächlich Hilfebedarf bei:

  • der Körperpflege
  • der Nahrungsaufnahme
  • dem Auf- und Zubettgehen
  • dem An- und Auskleiden
  • dem Gehen und Stehen

Wie wird der Umfang der Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommt circa drei bis fünf Wochen nach Antragsstellung zu Ihnen nach Hause und erstellt ein Gutachten.

Für genaue Informationen darüber wie der Pflegegrad berechnet wird gehen Sie bitte zu:

Pflegegrad der Pflegeversicherung

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.