Die Tagespflege des DRK.
Pflegegrade der PflegeversicherungPflegegrade der Pflegeversicherung

Die Pflegegrade der Pflegeversicherung

Ansprechpartner

Maria Lienert
Pflegedienstleitung / Praxisanleiterin

DRK Sozialstation

Tel:  0781 / 919189 20
Fax: 0781 / 919189 50 

Rammersweierstr. 3
77654 Offenburg 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit jedes Einzelnen. Wer sehr selbstständig ist, wird niedriger eingestuft als jemand, der auf Unterstützung durch eine helfende Person angewiesen ist - unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung psychisch-geistig oder körperlicher Natur ist.

Die Pflegegradbeträge ab 01.01.2017

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
Pflegegrad 1--125 €
Pflegegrad 2316 €689 €125 €
Pflegegrad 3545 €1289 €125 €
Pflegegrad 4728 €1612 €125 €
Pflegegrad 5901 €1995 €125 €

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung beurteilen die Fähigkeiten und den Grad der Selbstständigkeit in sechs Modulen. Hierbei handelt es sich um Aktivitäten und Lebensbereiche, die jeden Menschen im Alltag betreffen. Ziel ist, dass sich die Gutachterin oder der Gutachter am Ende der Begutachtung ein möglichst umfassendes Bild der antragstellenden Person machen konnte.