Foto: A. Zelck / DRKS
RettungshundearbeitDie Rettungs-Hunde vom Deutschen Roten Kreuz

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Arbeitskreis Rettungshundestaffel

Menschen werden vermisst. Sie sind nicht am vereinbarten oder gewohnten Aufenthaltsort. Oftmals sind es verwirrte und orientierungslose, an Alzheimer und Demenz erkrankte Personen, suizidal veranlagte Menschen, Kinder, die sich verlaufen haben oder auch Wanderer, die nicht am Zielort angekommen sind. In solchen Fällen wird unsere Rettungshundestaffel von der Polizei zum Such-Einsatz angefordert.

Ansprechpartner

Petra Musterfrau 

Tel: 0781 / 919189 0 

Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Eine Rettungshundestaffel gibt es im Kreisverband Offenburg seit dem Jahr 2003. Das Einsatzgebiet umfasst vorrangig den Landkreis Ortenau, auf Anforderung jedoch auch die benachbarten Landkreise. Hauptaufgabe der Rettungshundestaffel ist es, Vermisste, Verunglückte, Verschüttete, Desorientierte oder Suizidgefährdete aufzuspüren. Die Rettungshundestaffel wird im Einsatzfall durch die Integrierte Leitstelle Ortenau alarmiert.

Eigenschaften eines Rettungshundes

Grundsätzlich ist jeder mittelgroße, nicht zu schwere, robuste Mischlingshund als Rettungshund ebenso geeignet wie ein entsprechender Rassehund. Ein Stammbaum sagt nur wenig über die Eignung eines Hundes aus. Der Rettungshund muss aggressionsfrei gegenüber Mensch und Tier sein und darf Personen und andere Tiere nicht bedrängen. Das erforderliche Sozialverhalten lernt der Hund bereits im Welpenalter, durch den Kontakt mit anderen Hunden und mit Menschen. Deshalb wird ein Zwingerhund nur in Ausnahmefällen ein guter Rettungshund sein. Ein Rettungshundeteam besteht aus dem Hund und dem Hundeführer.

In der Rettungshundearbeit ist es wichtig, dass sich Hund und Hundeführer aufeinander verlassen können. Der Hund muss gehorchen, weil z.B. das Gelände gefährlich ist und man den Hund oftmals nur aus großer Entfernung leiten kann. Der Hundeführer muss seinem Hund vertrauen können, wenn er z.B. nach dem Kommando "Such und Hilf!" ein Opfer "in der Nase hat" und auf einen Abruf nicht sofort zurückkommt, sondern erst seiner Aufgabe nachgeht und das Opfer findet. 

Die Ausbildung zum Rettungshund dauert ein bis zwei Jahre. Nachdem der Hundeführer die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst, Kynologie, Karte/Kompass und Funktechnik geschult wurde, kann das Team die erste Prüfung ablegen. Mit den Hunden wird Gehorsamkeit trainiert und an verschiedenen Geräten gearbeitet. So muss der Hund z.B. über eine liegende Leiter, ein Gerüst, eine Wippe, durch eine Röhre, sowie über einen Steg, selbstständig und sicher gehen. Dies erfordert vom Hundeführer viel Geduld und Einfühlungsvermögen.

Der Rettungshundeführer ist als Helfer des Sanitätsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Er nimmt am Dienst in seiner DRK-Bereitschaft wie alle anderen teil, wobei zu berücksichtigen ist, dass Rettungshundeführer ein zeitaufwendiges Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit Ihrem Rettungshund durchzuführen haben und ihnen daher die Möglichkeit hierzu anstatt anderer Dienste weitestgehend eingeräumt werden muss. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet. 

Die Belange der Rettungshundearbeit in Hinsicht auf alle grundsätzlichen und einheitlich geltenden Regelungen werden vom DRK-Generalsekretariat koordinierend wahrgenommen.  Rettungshundeinformationen sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen. Sie können somit als wichtiges Element des Rettungseinsatzes z. B. bei Verschüttungen durch Gasexplosionen eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen (z. B. verwirrte Menschen) in der Fläche (Wald usw.) stellt eine eindeutige Indikation zur Alarmierung der Rettungshundeteams dar und ist ein häufiger Einsatzanlass.